Häufig gestellte Fragen zum Abschluss und zur Verwaltung von Dauergrabpflege-Verträgen
Ist mein Geld bei der Treuhandstelle sicher aufgehoben?
Das von Ihnen eingezahlte Geld wird nach strengen Anlagerichtlinien verwaltet. Diese Anlagerichtlinien schreiben vor, dass das Treuhandvermögen nach den Grundsätzen größtmöglicher Sicherheit und bestmöglicher Verzinsung angelegt wird. Die Anlage erfolgt ausschließlich in staatsgarantierten Anleihen, Rentenpapieren und Industrieanleihen mit höchsten Ratingstufen (Sicherheitsgarantien). Es erfolgt keine Anlage in Aktien. Für jeden Dauergrabpflege-Vertrag wird ein eigenes Kapital- und Ertragskonto geführt. Die strengen Anlagerichtlinien sind Gegenstand einer jährlichen Prüung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Seit Gründung der Rheinischen Treuhandstelle 1966 wurde jederzeit ein uneingeschränktes Testat erteilt.
Was ist die Delbrück Bethmann Maffei AG für eine Bank?
Delbrück & Co. ist eines der Ältesten Privatbankhäuser in Deutschland mit einer fast 300 Jahre langen Tradition. Seit 2002 ist die Delbrück & Co. AG ein Teil der weltweit agierenden ABN AMRO Gruppe, die zu den größten Banken der Welt gehört. Bethmann Maffei ist aus der Fusion des in Frankfurt beheimateten Bankhauses Bethmann mit dem Bankhaus Maffei mit Sitz in München hervorgegangen. Der Zusammenschluss wurde zum 1. Januar 2003 wirksam. Das Privatbankhaus war auf hochwertige Beratungsleistungen für vermögende Privatkunden bei Finanz- und Immobilieninvestitionen spezialisiert. Mit dem Zusammenschluss der renommierten Privatbankhäuser unter dem Namen Delbück Bethmann Maffei AG hat sich eine führende Adresse in der ganzheitlichen Beratung gehobener Privatkunden etabliert. Als Privatbank der ABN AMRO Gruppe setzt Delbrück Bethmann Maffei nun die traditionsreiche Privatkundenbetreuung fort. Die ABN AMRO Gruppe verspricht sich von dem Bankgeschäft mit deutschem Namen in Deutschland eine bessere Kundenresonanz, da sie selbst durch fehlendes Schaltergeschäft als ABN AMRO Bank in der Öffentlichkeit in Deutschland nur einen geringen Bekanntheitsgrad hat.
Was passiert mit den Vertragsgeldern bei einer Insolvenz der Treuhandstelle?
Das Treuhandvermögen wird rechtlich gesondert von dem Geschäftsbetrieb der GmbH behandelt. Die Rheinische Treuhandstelle unterzieht sich jährlich einer freiwilligen Prüfung durch die GENO Prüfungs- und Treuhandgesellschaft.
Die jährlichen Prüfungen der GENO -Wirtschaftsprüfung bestätigen:
- dass das Treuhandvermögen abgekoppelt vom Geschäftsbetrieb der GmbH anzusehen ist,
- die Kapitalanlage ohne spekulative Anlagen und gemäß den Anlagerichtlinien der ARGE erfolgt,
- dass das Treuhandvermögen gesondert bei der Bank geführt wird und hier über eine zweite Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jährlich Bericht erstattet.
Bei einer Insolvenz der GmbH stellen die Treuhandgelder kein Vermögen der Gesellschaft dar, sondern sind rechtlich den Treugebern zuzurechnen. Somit fließt das Treuhandvermögen nicht in die Insolvenzmasse ein.
Wie ist sichergestellt, dass der Vertrag ordnungsgemäß ausgeführt wird, wenn ich einmal tot bin.
Bei Anschluss von Vorsorgeverträgen (Leistungsbeginn nach Ableben) muss über den Auftraggeber sichergestellt sein, dass die Vertragsunterlagen von den Hinterbliebenen zu finden sind um die Friedhofsärtnerei entsprechend zu informieren. Hier muss der Friedhofsgärtner entsprechend aufklären. Von Seiten der Treuhandstelle wird dem Auftraggeber mit Übersendung der Vertragsunterlagen angeraten, das beigefügte Datenblatt (mit Hinweis auf den Dauergrabpflege-Vertrag und die ausführende Friedhofsgärtnerei) dem Stammbuch beizufügen.
Die Leistungen werden alljährlich von der Treuhandstelle bei Grabkontrollen Überprüt. Ein sachkundiger Mitarbeiter der Treuhandstelle überprüft vor Ort, ob die Grabstätte in ordnungs- gemäß gepflegtem Zustand ist und ob die vereinbarten Leistungen auch erbracht werden. Für jede Grabstätte führt er ein Kontrollblatt mit, auf dem evtl. Mängel vermerkt werden. Sollten Mängel festgestellt werden, führt die Treuhandstelle zusätzliche Sonderkontrollen durch und prüft nach, ob die Grabstätte wieder in vertragsgemäßem Zustand ist. Sollte die von Ihnen beauftragte Gärtnerei den Vertrag nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen können oder in Insolvenz gehen, sucht die Treuhandstelle sofort einen kompetenten Nachfolger, der die vertraglichen Verpflichtungen mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.
Wie stellt die Treuhandstelle sicher, dass meine Erben nicht doch den Dauergrabpflege-Vertrag kündigen?
Der Ausschluss einer Kündigung durch die Erben ist im Vertragstext genau geregelt und für die Treuhandstelle eine wichtige Verpflichtung. Demnach ist die Kündigung eines Dauergrabpflege-Vertrages durch Erben nicht möglich. Fast jeden Tag müssen sich die Mitarbeiter in der Praxis mit den Begehrlichkeiten von Erben, in den meisten Fällen entfernte Verwandte, auseinandersetzen. Die Treuhandstelle ist aber stets erfolgreich, solche Forderungen von Erben abzuwehren. In besonders hartnäckigen Fällen beauftragt die Treuhandstelle eine Rechtsanwaltskanzlei, die in solchen Angelegenheiten große Erfahrung gesammelt hat. Dem Vertrauen der Auftraggeber auf Vertragserfüllung schenken alle Mitarbeiter der Treuhandstelle größte Sorgfalt: deshalb Ihr Vertrauen ist uns Verpflichtung.
Warum müssen beim Vertragsabschluss 5% Verwaltungsgebühr entrichtet werden?
Die Bearbeitung und Verwaltung eines Dauergrabpflege-Vertrages ist mit erheblichen Kosten verbunden. Nach Einzahlung des Geldes wird für jeden Vertrag ein separates Kapital- und Rücklagenkonto gefürt. Der Auftraggeber erhält hierfür eine jährliche Zinsmitteilung, aus der, die Entwicklung des Treuhandkontos ersichtlich ist. Die Verträge werden digital archiviert und sowohl bei der Treuhandstelle als auch bei der von ihr beauftragten Bank Delbrück Bethmann Maffei AG doppelt hinterlegt, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Daneben fallen weitere Kosten für die Depotverwaltung des Treuhandvermögens und für die Grabkontrollen an.
Kann die Treuhandstelle auch Verwaltungskosten aus dem eingezahlten Kapital entnehmen?
Nein! Verwaltungskosten werden ausschließlich aus den erwirtschafteten Erträgen entnommen. Es dürfen auch keine Erträge entnommen werden, die für laufende Kostensteigerungen benöigt werden. Die Höhe der Verwaltungskostenentnahme ist laut Vertragstext auf 2 % per anno der Vertragssumme begrenzt und darf nur auf kostendeckender Basis entnommen werden. Tatsächlich wird wesentlich weniger aus den Erträgen entnommen, als laut Vertragsvereinbarung möglich wäre. Die Entnahme schwankt jährlich zwischen 0,5 % und 0,8 % der Vertragssumme. Die Treuhandstelle liegt damit bei der Entnahme von Verwaltungskosten um ein Vielfaches günstiger als z. B. bei Banken oder Versicherungen. Zum Vergleich: Anlagefonds in Deutschland nehmen alleine für die Geldanlagedienstleistung 1,-€“ 3 % jährlich.
Warum schickt der Gärtner keine Rechnung über die jährlichen Arbeiten an dieTreuhandstelle?
Die jährlich zu erbringenden Leistungen sind in der Kostenaufstellung zum Dauergrabpflege- Vertrag festgelegt. Somit wiederholt sich der Auszahlungsmodus und die dafür zu erbringenden Leistungen vom ersten bis zum letzten Jahr des Dauergrabpflegevertrages. Die Auszahlung dafür wird von der Treuhandstelle ährlich vorgenommen. Aufgrund der ständig wiederkehrenden Leistungen ist eine Rechnungsstellung durch den Friedhofsgärtner daher überflüssig. Der Friedhofsgärtner übernimmt im Gegenzug die Verpflichtung, vom ersten bis zum letzten Tag gleichmäßig in Qualität und Quantität die vertraglichen Vereinbarungen zu erfüllen. Um diese bis zum Vertragsende stets in gleicher Höhe sicherzustellen, werden aus den Erträgen die über die Jahre anfallenden Kostensteigerungen aufgefangen. Durch die jährlich wiederkehrende Leistung handelt es sich um ein Gutschriftverfahren. Praktisches Beispiel: Ein Vermieter muss auch nicht monatlich eine Mietrechnung erstellen.
Was sind Kostensteigerungen, warum werden diese ausgezahlt und wie errechnen sich diese?
Dauergrabpflegeverträge haben in der Regel eine lange Laufzeit, zum Teil mehr als 30 Jahre. Die Kosten der Friedhofsgärtnerei steigen in dieser Zeit regelmäßig an. Jahr für Jahr erhöhen sich die Lohnkosten, Steuern, Versicherungen und Heizkosten, aber auch Pflanzen, Dünger, Erde, Pinienschrot, Maschinen und Geräte werden ständig teurer. Mit dem Abschluss des Dauergrabpflege-Vertrages Übernimmt der Gärtner die Garantie, dass vom ersten bis zum letzten Tag alle vereinbarten Leistungen in gleicher Qualität und Höhe erbracht werden. Um die steigenden Kosten abzufangen, wird der Friedhofsgärtnerei von der Treuhandstelle aus den Zinserträgen des Dauergrabpflege-Vertrages eine jährliche Kostensteigerung ausgezahlt. In den Jahren 2004 und 2005 liegt diese z. B. jeweils bei 2 % auf die Auszahlung des Vorjahresbetrages. Hat ein Auftraggeber im Jahr 2003 einen Dauergrabpflege-Vertrag abgeschlossen, für den jährliche Kosten in Höhe von EUR 200,00 vereinbart waren, so erhielt die Friedhofsgärtnerei im Jahr 2004 von der Treuhandstelle als Auszahlungsbetrag EUR 204,00. Im Jahr 2005 erhält sie EUR 208,08. Der prozentuale Kostensteigerungssatz wird jährlich vom Aufsichtsrat der Rheinischen Treuhandstelle neu festgelegt und orientiert sich sowohl am Lebenshaltungsindex, aber auch an branchenspezifischen Werten, wie z. B. gestiegenen Lohnkosten bzw. den oben erwähnten.
Warum erhält der Auftraggeber eines Dauergrabpflege-Vertrages jährlich eine Zinsmitteilung, warum ist der Zinsertrag für den Auftraggeber Kapitalertragsteuerpflichtig und warum können Freistellungsaufträge nicht ausgestellt werden?
Wird ein Dauergrabpflege-Vertrag abgeschlossen und eingezahlt, so wird für jeden Vertrag ein separates Kapital- und Ertragskonto angelegt. Bei der Anlage des Treuhandvermögens fallen jährlich Zinserträge an, die auf alle Verträge aufgeteilt und den Ertragskonten gut- geschrieben werden. Die Finanzbehörde stellt sich auf den Standpunkt, dass diese Zinserträge dem jeweiligen Auftraggeber eines Dauergrabpflege-Vertrages und nicht der Treuhandstelle vermögensrechtlich zuzurechnen sind. Der Rheinischen Treuhandstelle wurde daher auferlegt, den Auftraggebern eine Zinsmitteilung zukommen zu lassen. Da die Treuhandstelle weder Bank ist noch Bankgeschäfte durchführt, können keine Freistellungsaufträge ausgestellt werden.
Wie erklärt sich, dass obwohl bis zur Hälfte der Laufzeit von 25 Jahren angekommen, der aktuelle Kontostand nur unwesentlich unter dem des Ursprungskapitals liegt?
Die bei Vertragsabschluss eingezahlte Vertragssumme wird in ein Kapitalkonto zum Vertrag gebucht. Die darauf anfallenden Zinserträge werden jährlich dem zum Vertragskonto gehörenden Ertragskonto gutgeschrieben. Das Kapital eines Dauergrabpflege-Vertrages errechnet sich, sofern die Sonderkosten zeitgemäß abgerufen wurden, zum Ende des Vertrages auf EUR 0,00. Mit dem sich zwischenzeitlich anwachsenden Ertragskonto werden die Kostensteigerungen während der langen Vertragslaufzeit sichergestellt und ausgezahlt; weiter dient das Ertragskonto je nach Wunsch des Auftraggebers der Verlängerung des Vertrages und/oder zusätzlichen Leistungen an der Grabstätte. Die Konten (Kapital + Ertrag) addiert dürfen nicht in das Verhätnis zum Ursprungskapital gesetzt werden. Diese Sichtweise ist unstimmig und wird den Kostenentwicklungen nicht gerecht. Modellrechnungen von Beginn bis Ende eines Vertrages können auf Grund der Unbekannten wie küftige Zinserträge und Kostensteigerungen nicht aufgezeigt werden. Mit der Verfahrensweise in § 5, Abs. 3 wird die Verwendung Überschüssiger Erträge letztlich geregelt.
Absicherung des Treuhandvermögens gegen Forderungen von Sozialämtern und Betreuern heute und in Zukunft
Über 1 Mio. Bürger in Deutschland befinden sich heute in einem Betreuungsverhätnis. Überwiegend handelt es sich hierbei um Ältere Mitbürger, die jetzt nicht mehr in der Lage sind, Rechtsgeschäte selbstständig zu tätigen, oder es handelt sich um Behinderte, die ebenfalls nur eingeschränkt Rechtsgeschäte eingehen dürfen. Viele Menschen erhalten vom Amtsgericht einen bestellten Betreuer, der diese rechtsgeschätlich vertritt und in den Stand ihrer Person gesetzt wird. Man muss bei Betreuern jedoch unterscheiden, ob zu den Betreuungsaufgaben auch die Vermögenssorge und somit Rechtsgeschäfte in diesen Bereich gehören. Dies geht aus einer entsprechenden, vom Amtsgericht ausgestellten, Betreuungsurkunde hervor. Liegt diese Betreuungsaufgabe der Vermögenssorge vor, so kann der Betreuer, da er in den Stand seiner betreuten Person gesetzt worden ist, auch Verträge, die der Betreute vor der Betreuung eingegangen ist, kündigen. Nach der ersten Novellierung des Betreuungsrechtes, das zum 1.7.2005 seine zweite Novellierung erfahren hat, hat der Betreuer bei seinen Entscheidungen im Rahmen der Vermögenssorge die Interessen des Betreuten mit einzubeziehen und zu berücksichtigen. Die Rheinische Treuhandstelle als Vertragspartner des Dauergrabpflege-Vertrages prüft bei Kündigungsansinnen von Betreuern, die aus der Familie stammen können, aber auch hauptberufliche Betreuer sein können, ob die entsprechenden Rechtsvoraussetzungen für die Aussprache einer Kündigung erfüllt sind. Erfolgt die Kündigung auf Druck einer Sozialbedüftigkeit durch die Sozialämter, wird der Betreuer auf verschiedene Rechtsurteile aufmerksam gemacht, die darauf verweisen, dass ein Dauergrabpflege-Vertrag, auch wenn sein Vermögen außerhalb des Schonvermögens des Bundessozialhilfegesetzes steht, zu schonen ist, wenn es sich um eine angemessene Grabpflege handelt. Das letzte Urteil hierzu wurde im Dezember 2003 vom Bundesverwaltungsgerichtshof erlassen. Von Seiten der Politik ist seit mehreren Jahren geplant, die entsprechende Gesetzgebung, auch hinsichtlich des Schonvermögens (Höhe EUR x) zu verändern und den Lebensansprüchen anzupassen. Die bisherige Bundesregierung hat jedoch diese Reform nicht aufgenommen, da sie politisch zurzeit nicht durchsetzbar ist. Sollte sich der Betreuer trotz all dieser Informationen, die von Seiten der Treuhandstelle ergehen, trotzdem für eine Kündigung des Dauergrabpflege-Vertrages entscheiden, so ist diese aufgrund seiner Rechtsstellung umzusetzen. Um negativen Entwicklungen entgegenwirken zu können, besteht die Möglichkeit, eine Zusatzerklärung zum Dauergrabpflege-Vertrag von Seiten des Auftraggebers aufzusetzen. Eine solche Zusatzerklärung wurde von den Dauergrabpflege-Einrichtungen formuliert und sollte handschriftlich dem Vertrag beigefägt werden. Hierbei sind wir als Friedhofsgärtner gerne behilflich.
- Wie und in welcher Form ist sichergestellt, dass der Dauergrabpflege-Vertrag von einer anderen Friedhofsgärtnerei erfüllt wird, wenn die Leistungen des Vertragsgärtners nicht mehr erfüllt werden können? Stichwort: Vertragsübergaben
Hier sind unterschiedliche Verfahrensweisen anzusetzen.
a) der Betrieb wird aufgelöst und führt keine Dauergrabpflege mehr aus. Sofern kein Nachfolger vorhanden ist, der die Voraussetzungen erfüllt die Verträge zu übernehmen, tritt zunächst der Vertragsgärtner mit Kollegen vor Ort in Verbindung und führt selbst eine Einigung herbei damit die Verträge ordnungsgemäß übertragen werden können. Es handelt sich hierbei um einen zivilrechtlichen Vorgang bei dem Unterstützung von Seiten des Fachverbandes Rheinischer Friedhofsgärtner gegeben werden kann.
b) wenn die Leistungserfüllung nicht mehr sichergestellt ist und die Treuhandstelle die Verträge eigenständig übertragen muss. Hier muss die Lage vor Ort abgewogen und verschiedene Punkte berücksichtigt werden (um wie viele Verträge geht es, wie viele Friedhofsgärtner sind vor Ort und an den jeweiligen Friedhöfen tätig. Wie viele Ablebensverträge sind vorhanden und stehen im Verhältnis zu bald auslaufenden Verträgen). Nach Rücksprache mit den jeweiligen Betrieben zur Bereitschaft der Übernahme werden anschließend die Verträge angemessen verteilt auf die Friedhofsgärtner übertragen.