Dauergrabpflege in Tönisvorst

Dauergrabpflege in Tönisvorst ist ein Service der Friedhofsgärtner, der wachsenden Zuspruch genießt.

Nutzen Sie das Angebot an Dauergrabpflege in Tönisvorst. Sei es aus zeitlichen Gründen, wegen der zunehmenden Entfernung zum Grab oder aufgrund einer persönlichen Behinderung: Immer mehr Bürger nutzen dieses individuelle Angebot. Im Dauergrabpflegevertrag werden über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren bis zum Ende der Ruhefrist bzw. Nutzungsdauer eine regelmäßge, gärtnerische Grabpflege sowie Blumenschmuck nach individuellen Wünschen vereinbart.

Das Leistungsangebot der Dauergrabpfle in Tönisvorst im Einzelnen

Zum Standardangebot der Dauergrabpflege zählen vor allem folgende friedhofsgärtnerischen Leistungen:

  • gärtnerische Anlage der Grabstätte
  • laufende gärtnerische Betreuung (vom Sauberhalten der Grabfläche, dem Gießen bis hin zum Schneiden von Gehölzen)
  • jahreszeitliche Wechselbepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
  • Grabschmuck zu Allerheiligen und Totensonntag
  • frische Blumen und Gebinde zu besonderen Gedenktagen
  • das Decken des Grabes mit Tannengrün, soweit dies ortsüblich ist
  • Erneuerungen nach Einsenkungen und Nachbeerdigungen
  • Erneuern der gesamten gärtnerischen Anlage in zu vereinbarenden Abständen 

Vertraglichen Sicherheiten

Der treuhänderisch garantierte Dauergrabpflege-Vertrag wird mit einem Friedhofsgärtner abgeschlossen, der von der Friedhofsverwaltung zugelassen und Mitglied seiner Berufsorganisation ist. Der Vertrag enthält Angaben über die Grabstätte, die Laufzeit sowie über die zuerbringenden Leistungen. Die Treuhandstelle, die auch sämtliche Zahlungen an den friedhofsgärtnerischen Fachbetrieb vornimmt, prüft den Vertrag und verwaltet die jeweilige Vertragssumme, die als Einmalzahlung bei Vertragsabschluß geleistet wird. Die jährlich anfallenden Erträge werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben und für Preissteigerungen sowie für unvorhersehbare Leistungen verwendet. Der mit der Grabpflege beauftragte Friedhofsgärtner richtet sich in der Gestaltung und Pflege nach den örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung. Die regelmäßige Kontrolle der Grabstätten wird durch die Rheinische Treuhandstelle gewährleistet.
Die Berufsorganisationen der Friedhofsgärtner garantieren, daß alle Arbeiten vertragsgemäß erbracht werden: Die Friedhofsgärtner-Genossenschaften und regionalen Treuhandstellen verwalten die Vertragssumme und kontrollieren regelmäßig die einwandfreie Ausführung der vereinbarten Leistungen.

Zuständig ist:

Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH
Postfach 68 02 09
50705 Köln

Tel : 0221-7151011
Fax : 0221-7151061

>>Häufig gestellte Fragen zum Abschluss und zur Verwaltung von Dauergrabpflege-Verträgen<<
Mehr Informationen über die Dauergrabpflege der Friedhofsgärtner erhalten Sie unter www.dauergrabpflege.de

Cookie-Einstellungen