Grabpflegedienste

Ohne eine fachgerechte Pflege verlieren auch schön gestaltete Gräber im Laufe der Zeit an Ausdruckskraft und Qualität. Gehölze müssen entsprechend ihrer Wuchsformen “gezähmt“ werden, Wechselbeete jahreszeitlich erneuert und Bodendecker beschnitten werden. Säubern und entfernen des Wildkrautwuchses gehören ebenfalls zur regelmäßigen Grabpflege dazu. Wenn Sie Fragen zum richtigen Schnitt und zur richtigen Pflege Ihrer Gehölze haben, zögern Sie nicht sich an uns zu wenden. Wenn es Ihnen aus zeitlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist die Grabpflege selbst vornehmen zu können, helfen wir Ihnen mit einem Grabpflegevertrag weiter. Dieser kann individuell zusammengestellt werden.

Grabpflegedienste gibt es als
Jahresgrabpflege und Dauergrabpflege

Unterschiede bei den Grabpflegediensten

Bei der Jahresgrabpflege handelt es sich um einen Vertrag, der für ein Jahr geschlossen wird. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

Was gehört zur Jahresgrabpflege und was gehört nicht dazu?

Zur Jahrespflege gehören:
  • säubern der Grabstätte während des Pflegejahrs vom 01.03. bis 01.12. (ca. 15 Pflegegänge pro Jahr)
  • Gehölzschnitt (auch Formschnitt) der Rahmenbepflanzung
  • Rückschnitt der Bodendecker
  • Giessen (Erhaltungsgießen)
  • Düngen
  • Abdeckung des Grabes mit feinem Pinienschrot
  • Wechselbepflanzungen (wenn vereinbart). Die Einrichtung von Wechselbeeten wird gesondert vereinbart, notwendig ist hier eine 3- malige Bepflanzung im Jahr, Art u. Farbe der Blumen werden dem Standort angepasst u. individuell vereinbart.
Zur Jahresgrabpflege gehören nicht:
  • Die Behebung von Senkschäden
  • Die Neugestaltung/Neubepflanzung der Grabstätte

Die Leistungen sind in allen Punkten variierbar. Möchten Sie ein größeres Wechselbeet? Eine andere Grababdeckung? Kürzere Pflegeintervalle? Sprechen Sie mit uns, denn Ihre Zufriedenheit ist unsere Verpflichtung!

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